Für die Bewertung größerer Immobilienbestände durch eine Portfoliobewertung sind wir ein kompetenter Ansprechpartner, der Sie unterstützt bei:

Die Interessenlagen von Kommune und Investor sind bei der städtebaulichen Entwicklung von Brachflächen, ehemaligen Industriestandorten, aber auch vielen anderen Arealen nicht immer identisch. Mit unserer langjährigen Erfahrung im be­sonderen Städtebaurecht, in der vermessungstechnischen Begleitung von Projekt­ent­wick­lungen und der vielfachen Erstellung von Beleihungswertgutachten sind uns die Wünsche und Notwendigkeiten der Beteiligten bewusst. Als Mittler zwischen den Parteien erarbeiten wir verschiedene Szenarien und stellen die sich daraus ergebenden Wert­entwicklungen einander gegenüber. Diese Ergebnisse können dann Bestandteil der städte­baulichen Verträge werden.

Fakten und gesetzliche Grundlagen
  • § 11 BauGB – Städtebaulicher Vertrag
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