Allgemeines Ziel der Entschädigung ist es, einen Ausgleich für den wirklichen Verlust des Betroffenen zu schaffen, in dem erlittene Einbußen angemessen kompensiert werden.

Wir bieten eine kompetente und sachverständige Betreuung bei der Ermittlung von Entschädigungsbeträgen bei:

  • dauerhaftem Verlust des Eigentums
  • vorübergehendem Verlust des Eigentums
  • Leitungsrechten
Fakten und gesetzliche Grundlagen:
  • Entschädigung gemäß § 95 BauGB
  • Entschädigung gemäß § 96 BauGB
  • Enteignungsgesetze der Länder